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Kundmachungen


Das elektronisch geführte Amtsblatt dient der Kundmachung von Verordnungen gemäß § 15 Abs. 1 (K-AGO). Andere gesetzlich vorgesehene Kundmachungen von Organen der Gemeinde können vom Bürgermeister, soweit gesetzlich nicht anderes vorgesehen ist, zusätzlich im elektronisch geführten Amtsblatt der Gemeinde verlautbart werden (§ 80 Abs. 1 K-AGO).

Die Kundmachungen im elektronisch geführten Amtsblatt der Gemeinde müssen jederzeit ohne Identitätsnachweis und unentgeltlich zugänglich sein. Die Kundmachungen sind derart zur Verfügung zu stellen, dass jede Person vom Inhalt der Kundmachungen Kenntnis erlangen kann und sie von jeder Person unentgeltlich ausgedruckt werden können. Die Landesregierung hat für einen barrierefreien Zugang zur Information Sorge zu tragen (§ 80 Abs. 6 K-AGO).

Das elektronische Amtsblatt bzw. die Kundmachungen der Marktgemeinde Eberndorf sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf amtstafel.at abrufbar.

Für einen schnelleren Überblick werden alle aktuellen Kundmachungen der Marktgemeinde Eberndorf und anderer Behörden auch an dieser Stelle veröffentlicht.


Aktuelle Kundmachungen

Aktuelle Kundmachungen (anderer Behörden)