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Winterdienst | Allgemeine Informationen


Die Mitarbeiter vom Bauhof der Marktgemeinde Eberndorf sind gemeinsam mit den privaten Dienstleistern bei Schneefall selbstverständlich bemüht, die Gemeindestraßen, die öffentlichen Plätze und Gehsteige von Schnee zu befreien sowie bei Bedarf durch Salzstreuung für Griffigkeit zu sorgen. Bei starken Schneefällen sind die Einsatzkräfte rund um die Uhr im Einsatz und verrichten ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen unter nicht immer einfachen Bedingungen.

Im Bedarfsfall rücken bis zu 15 Mann aus Bauhof und beauftragten Dienstleistern samt Fuhrpark aus, um für Sicherheit auf den Verkehrsflächen zu sorgen. Der Winterdienst wird nach einem Schneeräumplan durchgeführt. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass die Winterdienstarbeiten nicht überall gleichzeitig durchgeführt werden können. Ebenso kann es hin und wieder zu Verzögerungen kommen, weil unvorhersehbare Ereignisse (z. B. umgestürzte Bäume auf der Route, technische Gebrechen bei den Fahrzeugen, usw.) auftreten können.

Um einen möglichst reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten, ist es erforderlich, neben einem gut organisierten Räum- und Streudienst, auch auf einige gesetzliche Bestimmungen aufmerksam zu machen. Es bestehen auch Verpflichtungen der Liegenschaftseigentümer*innen, die beispielsweise in der Straßenverkehrsordnung oder im Kärntner Straßengesetz geregelt sind. Schneeräumung ist somit nicht nur eine Angelegenheit der Gemeinde.

Hauseinfahrten und Vorplätze

Die Hauseigentümer*innen werden darauf hingewiesen, dass es bei der Schneeräumung immer wieder vorkommt, dass die Schneemassen im Bereich der Hauseinfahrten und privaten Grundstücke zu liegen kommen. Die Lenker der Einsatzfahrzeuge bemühen sich wirklich, diese Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Allerdings weisen wir darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen die Eigentümer*innen der an eine öffentliche Straße angrenzenden Grundstücke verpflichtet sind, das Abräumen des Schnees von der Fahrbahn auf ihren Grund ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden.

Ablagerung von Schnee auf Straßen und Gehsteigen

Umgekehrt ist es nicht erlaubt, Schnee von privaten Vorplätzen und Hauseinfahrten auf öffentliche Flächen, also beispielsweise auf Gehsteige oder die Fahrbahn, zu schieben. Der Schnee muss auf eigenem Grund deponiert werden.

Winterdienst - Verpflichtungen der Liegenschaftseigentümer*innen gemäß Straßenverkehrsordnung

Die Gemeinde ist bemüht, Gehsteige und Gehwege bestmöglich zu räumen und bei Glätte zu streuen. Dennoch weisen wir darauf hin, dass die Eigentümer*innen von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer*innen von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, bei Schneefall dazu verpflichtet sind, Gehsteige und Gehwege entlang ihrer gesamten Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr zu räumen und bei Schneeglätte oder Glatteis zu bestreuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern.

Die Gemeinde hat zwar in ihrem Winterdienstplan die Räumung und den Streudienst der Gehwege im Einsatzplan, jedoch werden die Liegenschaftseigentümer*innen nicht von oben angeführter Verpflichtung entbunden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

  • es sich dabei um eine unverbindliche Arbeits- bzw. Serviceleistung der Marktgemeinde Eberndorf handelt, aus der kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann;

  • die gesetzliche Verpflichtung sowie die damit verbundene zivilrechtliche Haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten in jedem Fall beim verpflichteten Anrainer bzw. Grundeigentümer verbleibt;

  • eine Übernahme dieser Räum- und Streupflicht durch stillschweigende Ausübung im Sinne des § 863 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Hauseigentümer*innen müssen auch dafür sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen rechtzeitig von den Dächern entfernt werden.

Schneestangen

Die Bevölkerung, insbesondere unsere junge Bevölkerung, wird gebeten, die aufgestellten Schneestangen stehen zu lassen. Diese Leiteinrichtungen stellen wichtige Anhaltspunkte für die Lenker der Einsatzfahrzeuge dar. Beim Fehlen der Schneestangen werden die Lenker der Räumgeräte einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder auf die Wichtigkeit der Schneestangen hinzuweisen.

Meldung Beschädigungen

Sollte es aufgrund der Winterdienstarbeiten zu Beschädigungen kommen, so ist unverzüglich das Bauamt der Marktgemeinde Eberndorf zu verständigen.

Eigenvorsorge

Ein wesentlicher Aspekt für die Sicherheit im Winter stellt ebenso die Eigenvorsorge dar, wie sie auch in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben ist. Dazu gehören die passende Winterausrüstung (Winterreifen, Schneeketten, usw.) und eine an die Straßen- und Sichtverhältnisse angepasste Fahrgeschwindigkeit. Auch bei Fußgängern ist festes Schuhwerk und entsprechendes Verhalten Voraussetzung.

Des Weiteren bitten wir unsere Bürger*innen

Hindernisse wie z.B. abgestellte Autos auf Gehsteigen, Umkehrplätzen und Straßen, aber auch nicht zurückgeschnittene Bäume, Hecken und Sträucher erschweren die Schneeräumung. Speziell in den Wintermonaten bitten wir auf die Durchführbarkeit des Winterdienstes Rücksicht zu nehmen und Astwerk rechtzeitig zurückzuschneiden, damit auch unter Schneelast keine Einengung der Verkehrsflächen besteht.

Neben all diesen Verpflichtungen möchten wir allerdings vor allem auf eines hinweisen: Der Winterdienst funktioniert nur dann, wenn wir alle unseren Teil beitragen sowie Rücksicht, Verständnis und Toleranz für die gegenseitigen Rechte und Pflichten aufbringen!


Ansprechpartner

Ing. Renè Hribernig

A | Kirchplatz 1, 9141 Eberndorf, AUT
T | +43 4236 2242 38
E | rene.hribernig@ktn.gde.at