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Wasserzählerablesung


Zur Erstellung der Jahresabrechnungen werden von der Abgabenbehörde der Marktgemeinde Eberndorf zur Berechnung der jährlichen Wasserbezugs- und Kanalbenützungsgebühren die Zählerstände der jeweiligen Wasserzähler benötigt.

Dazu bitten wir die Abgabepflichtigen den Zählerstand mit Stichtag 02.09.2024 selbst abzulesen und diese Information an die Marktgemeinde Eberndorf zu übermitteln.

Die Verständigung zur Selbstablesung inklusive Ableseabschnitt wird den Wasserbeziehern rechtzeitig per Postweg übermittelt.

Die Wasserzählerstände sind der Marktgemeinde bis spätestens 16.09.2024 (schriftlich) bekannt zu geben:

  • per Post: Marktgemeinde Eberndorf, Kirchplatz 1, 9141 Eberndorf (mittels Antwortsendung)

  • durch persönliche Abgabe oder Einwurf in den Gemeindebriefkasten

  • über das Online-Formular

Sollte keine Zählerstandsmeldung erfolgen, so wird eine Schätzung durchgeführt!

Tipp

Scannen Sie den QR-Code rechts am Blatt. Dieser überspringt die Anmeldung mit der Kunden-Nummer und Ihrer Zählernummer, da diese Daten im Code bereits hinterlegt sind. Somit ist der Zählerstand dann die einzige Eingabe um den Vorgang abzuschließen.

Hinweis zur Ablesung

Die Hauptzähler haben keine Kommastellen. Die auf der Wasseruhr ersichtlichen Zahlen sind gänzlich bekanntzugeben. Einige Subzähler für Garten (kleine Wasserzähler) verfügen jedoch bei der Anzeige über 3 Kommastellen. Hier ist nur der Wert OHNE Kommastellen anzugeben (z. B. 64,769 = 64).